Informationen gem. § 18 Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz (ElektroG)
Entsprechend dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) informieren wir die privaten Haushalte über folgende Punkte:
- Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, gelten als Altgeräte. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte dürfen daher nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden; sie sind deshalb mit dem nebenstehenden Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne versehen.
- Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen, sofern nicht die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.
- Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von den Herstellern oder Vertreibern i.S.d. ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen findest Du hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf
- Altgeräte, insbesondere Geräte der Informationstechnik sowie der Telekommunikation, wie Computer und Smartphones, können personenbezogene Daten enthalten. Für das Löschen dieser Daten auf solchen Altgeräten bist Du selbst vor dessen Entsorgung verantwortlich.